Der Erstbesuch
Was passiert beim Erstbesuch in der Naturheilpraxis?
Eingangsgespräch, Diagnose, Therapieplan und Erstbehandlung
Für die Erstuntersuchung nehme ich mir 1,5 Stunden Zeit für Sie. Neben einem intensiven Eingangsgespräch beinhaltet die erste Sitzung die klassischen Untersuchungsmethoden und einen gründlichen Ganzkörperstatus sowie evtl. (je nach Zeitaufwand) eine Erstbehandlung.
Danach setze ich zusätzlich alternative Untersuchungsmethoden ein wie:
- bioenergetische Untersuchungsmethoden wie Pulsdiagnose (TCM)
- kinesiologische Untersuchung (Kinesiologie/Muskeltest),
- Blutlabor
- Energietest
- Allergie – Testungen (Zahn Störfelder, Pestizide, Umweltgifte, Schwermetalle, Nahrungsmittel, Emulgatoren, Farb und Zusatzstoffe, Inhalationsallergene, Pflanzen, Bakterien, Viren, Parasiten, ect.)
- Narbenstörfeldsuche
- Tensortest
Erst nachdem die Diagnose festgelegt ist, kann ein genauer Therapieplan erstellt werden. Der Erstbesuch beinhaltet neben der Diagnose und Testung auch schon eine Erstbehandlung, die im direkten Anschluss durchgeführt wird, falls es in dem 1,5 Std. Zeitrahmen noch möglich ist.
Was kostet die Erstuntersuchung?
Die Erstuntersuchung kostet
250,00 € für 1,5 Std. Untersuchung und Behandlung.
Bezahlungen immer in bar.
Ich führe eine der best-ausgestatteten Naturheilpraxen mit sehr wirkungsvollen Mitteln und Geräten die immer auf dem neuesten Stand der Komplementärmedizin gehalten sind.
Falls Folgebehandlungen notwendig sind, errechnen sich diese nach: Zeit, Material und Geräte-Aufwand und liegen in der Regel bei 125,00€ / 45 min. ( + / – )
Achtung!
Für privat versicherte Patienten
Die GebüH ist von 1985! Bitte beachten Sie, dass die Privaten Krankenkassen und die Beihilfe die Preise noch immer nicht auf ein heutiges Niveau angeglichen haben. Die Beiträge allerdings schon 😉 D.h., die „Vergütung der Heilpraktiker-Leistungen“ ist bis zum heutigen Tag nicht angepasst.
Diese Tatsache wird von den meisten Versicherungen beim Abschluss von neuen Verträgen verschwiegen oder nicht ausreichend von Ihrem Berater/Versicherungsmakler erläutert.
Die Bezeichnung „wissenschaftlich allgemein anerkannt“ wird sehr individuell und je nach Versicherung und Sachbearbeiter ausgelegt… Deshalb kann keine Versicherung-Vergütungs-Gewähr übernommen werden.
Was müssen Sie beim Erstbesuch in meiner Praxis beachten?
Bringen Sie alle regelmäßig eingenommen Medikamente auch Salben, Creme, Antibaby-Pille, Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminprodukte sowie deren Beipackzettel mit. Sollten Ihnen aktuelle medizinische Befunde (nicht älter als 3 Monate) vorliegen, bringen Sie diese bitte mit.
Bei Kleinkindern den Impfausweis!
Noch eine Bitte an Sie: Da ich sehr viele Allergiker behandle, kommen Sie ohne Parfum in meine Sprechstunde!
Ich freue mich auf Ihren Besuch!
Sie haben einen ersten Besuchstermin mit uns telefonisch vereinbart?
Dann bestätigen Sie bitte mit diesem Formular den telefonisch vereinbarten Termin.
Der vereinbarte Termin ist verbindlich!
Bei Nicht-Einhaltung des Termins werden € 110,- Kosten in Rechnung gestellt. Termine können bis zu 48 Stunden (2 Tage) vorher abgesagt werden.
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